• Übersichtlich
  • gut strukturiert
  • gut verständlich
  • kleine Schriftart
  • Hier wetten!

Wissenswertes aus den AGB von Interwetten

Auf dieser Seite möchte ich ein wenig näher auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Interwetten eingehen. Ich beziehe mich dabei auf die Version 8.7 vom 07.04.2015. Sollten sich nach erneuten Updates einige Punkte signifikant geändert haben und einige Informationen auf dieser Seite somit nicht korrekt sein, so bitte ich um eine kurze Rückmeldung per Email an kontakt@wettanbieter.org. Ich werde versuchen, diese Seite so aktuell und korrekt wie möglich zu halten.

Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Anstatt die komplette AGB hier vorzustellen (dafür könnt ihr euch diese unter dem oben angegebenen Link anschauen), werde ich hier nur einzelne Passagen vorstellen, die ich für interessant und mitteilungswürdig halte. Dazu werde ich auch einen entsprechenden Kommentar abgeben.

A. Allgemeines

B. Lizenz

B.1 “In Bezug auf Sportwetten und Virtual Sports ist Interwetten Gaming Ltd., eingetragen auf Malta unter der Unternehmensziffer C 35736, eingetragener Geschäftssitz unter The Globe Building 120, 5th Floor, The Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, der Inhaber einer Lizenz der Klasse 2 mit der Lizenznummer MGA/CL2/186/2004, ausgegeben am 01.07.2005, und erneuert am 01.07.2010 von der Malta Gaming Authority (www.mga.org.mt), Suite 1, Level 3, TG Complex, Brewery Street, Mriehel, Birkirkara BKR 3000, Malta.

Kommentar: Neben der EU-Lizenz verfügt Interwetten auch über eine deutsche Sportwetten-Lizenz des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Allerdings ist diese nur für Spieler mit Wohnsitz in diesem Bundesland von Interesse. Die gesamtdeutsche Regulierung für Online Sportwetten steht nach wie vor aus, so dass bis dahin alle EU-Lizenzen ausreichen, um legal wetten zu können – in diesem Fall hat bei Streitfragen die Regulierungsbehörde in Malta das letzte Wort.

C. Registrierung/Wettkonto

C.14 “Bei inaktiven Konten, d.h. Kundenkonten, bei denen für zwölf aufeinander folgende Monaten weder ein Login noch ein Logout verzeichnet wurde, behält sich Interwetten das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5€ pro Monat in Rechnung zu stellen. Für alle anderen Währungen beläuft sich die Verwaltungsgebühr auf den Betrag, der nach dem aktuellen Wechselkurs (Interbank Kurs) auf der folgenden Website http://www.oanda.com/convert/classic dem vorstehend genannten Betrag in EURO entspricht. Die Verwaltungsgebühr wird dem Interwetten Konto des Spielers belastet. Die erste Gebühr für Inaktivität wird am ersten Tag nach Ablauf von zwölf Monaten Inaktivität abgezogen. Alle darauffolgenden Gebühren für Inaktivität werden monatlich abgezogen, d.h. am jeweils ersten Tag des Folgemonats, bis der Kontostand null erreicht hat. Wenn das Guthaben auf dem Interwetten Konto nach dem Abzug der Verwaltungsgebühren auf null fällt, ist Interwetten berechtigt, dieses Interwetten Konto zu schließen. Alle registrierten Spieler werden spätestens 30 Tage vor dem ersten Gebührenabzug dahingehend informiert. Inhaber eines inaktiven Kontos können dieses sofort wieder aktivieren, indem sie sich ein- bzw. ausloggen, oder aber ihr Konto-Guthaben innerhalb von 30 Tagen auszahlen lassen, ohne dass die Verwaltungsgebühren abgezogen werden. Spieler, welche ihr Konto reaktivieren, sind zu einer Rückerstattung der abgezogenen Verwaltungsgebühren für die letzten drei Monate berechtigt.

Interwetten behält sich das Recht vor, die Verwaltungsgebühren im Einklang mit den Bestimmungen der Malta Gaming Authority zu erhöhen. Wenn mindestens dreißig Monate lang keine Transaktion für das Interwetten Konto des Spielers registriert wurde, ist Interwetten berechtigt, dem Spieler das Guthaben zu überweisen oder, wenn der Spieler nicht aufgefunden werden kann bzw. wenn die nötigen Zahlungsdaten nicht verfügbar sind, den Kontostand entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften an die Malta Gaming Authority zu überweisen und das Interwetten Konto zu schließen. Interwetten ist ebenfalls berechtigt, Konten zu schließen, die aus anderen Gründen unerwünscht sind. Wenn andererseits der Spieler sein Interwetten Konto schließen möchte, ist dafür eine entsprechende Aufforderung per Email an support@interwetten.com ausreichend. Die Auflösung der Vereinbarung beeinflusst nicht die erworbenen Rechte oder Verpflichtungen der bestehenden Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung.

Kommentar: 5€ sind schon ganz schön gierig, so viel werdet ihr bei anderen Wettanbietern nur selten berappen müssen. Dazu kommt nach, dass nach 30 Monaten Inaktivität diese Gebühr noch weiter erhöht werden kann. Dafür kann man sich aber nach dem Einloggen zumindest die Gebühren der letzten 3 Monate zurückerstatten lassen.

D. Unrechtmäßige Transaktionen/Betrug/Geldwäsche

E. Einzahlungen/Zahlungsmethoden

F. Auszahlungen

F.9 “Interwetten hat das uneingeschränkte Recht, Spielern aus bestimmten Ländern nach eigenem Ermessen eine Gebühr in der Höhe von 5% der erzielten Gewinne auf Sportwetten zu berechnen. Diese Gebühr wird noch vor der Gutschrift auf das Konto berechnet und abgezogen, und deckt einen Teil des zusätzlichen Aufwands ab, der für das Bereitstellen des Zugangs zu unserer Webseite entsteht.”

Kommentar: Ich weiß nicht, wie groß der Aufwand für Interwetten ist, die Webseite für seine Kunden zur Verfügung zu stellen, damit diese 5% Gebühr von euren Gewinnen “nur einen Teil des Aufwandes” ausmacht. Andere Wettanbieter kommen ganz ohne solche Gebühren aus und haben zudem noch die besseren Quoten. Beides zusammen sieht für mich leider etwas gierig aus. Ob und in welchem Umfang von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, kann ich leider nicht sagen, aber allein dass man sich dieses uneingeschränkte Recht vorbehält, hört sich schon etwas komisch an.

G. Rechtmäßigkeit

H. Haftbarkeit, Entschädigung/Datenschutz

I. Geistiges Eigentum

J. Werbeaktionen/Richtlinien zu unerwünschten E-Mails

J.1 “Wenn ein Spieler Interwetten seine Postanschrift oder E-Mail-Adresse anvertraut, stimmt er, sofern nicht anderweitig festgelegt, dem Erhalt von Mitteilungen zu Produkten, Dienstleistungen und Sonderangeboten von Interwetten in Papierform oder mittels E-Mail uneingeschränkt zu, die Interwetten als für den Spieler als interessant ansieht. Der Spieler erkennt an, dass diese Mitteilungen deutlich sichtbare Markennamen enthalten können, die mit Interwetten in Verbindung gebracht werden können. Solche Mitteilungsschreiben können jederzeit durch den Spieler abbestellt werden. Wenn der Spieler alle Zusendungen mittels E-Mail abbestellen möchte, wird er innerhalb von drei Tagen nach Eingang einer E-Mail an unsuscribeemail@interwetten.com mit dem Betreff „ABBESTELLEN” in der Betreffzeile aus der Verteilerliste gelöscht.”

Kommentar: Hier wäre es schön, wenn man sich für den Nicht-Empfang solcher Nachrichten schon bei der Kontoerstellung entscheiden könnte. Andererseits erfahrt ihr in diesem Newsletter alles über die neuesten Aktionen und Gutscheine, die auf der Webseite sonst nur sehr schwer zu finden sind.

K. Salvatorische Klausel